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IHRE TIERKLINIK IM GROßRAUM HANNOVER UND UMGEBUNG

Die Tierärztliche Klinik in Großmoor, zentral zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Residenzstadt Celle am südlichen Rand der Lüneburger Heide gelegen, wurde 1987 von Dr. Cord Gaus und Tierarzt Hartwich Schütte gegründet.

Heute wird die Klinik von den Tierärzten Dr. Frank Zailskas, Dr. Sebastian Stumpf und Dr. Moritz Gaus geführt. Unser qualifiziertes Team aus spezialisierten Tierärzten, tiermedizinischen Fachangestellten und Pflegern kümmert sich professionell und liebevoll um Ihr Tier.

Lernen Sie uns und unser Leistungsangebot auf den folgenden Seiten näher kennen.

Sprechzeiten

Kleintiere:

offene Sprechstunde

Mo - Sa: 09.00 – 11.00 Uhr
Mo, Mi & Fr: 16.00 – 18 Uhr
Di & Do: 17.00 – 19.00 Uhr

Terminsprechstunde (bitte vorher telefonisch anmelden)

Mo, Mi & Fr: 11:00 - 16:00 Uhr
Di & Do: 11:00 - 17:00 Uhr
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Pferde:

Montag - Freitag: 8 – 19 Uhr

24-Stunden Notdienst für Pferde und Kleintiere: Tel. 05085-6262
(bitte vorher telefonisch anmelden)

Wir bitten um Verständnis, dass wir für Notrufe und Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeit einen Zuschlag berechnen müssen.

Unsere Bereiche
Unsere Ausstattung

Pferde

  • stationäre und mobile digitale Röntgenanlagen
  • stationäre und mobile Ultraschallsysteme
  • stationäre Videoendoskopie (Laryngoskopie, Bronchoskopie, Gastroskopie, Zystoskopie, Hysteroskopie, Sinuskopie, Endoskopie der Maulhöhle) 
  • mobile Endoskopie (Laryngoskopie, Bronchoskopie)
  • zwei umfangreich ausgestattete Behandlungsräume
  • großzügiger moderner OP mit modernstem OP-Tisch
  • Inhalationsnarkosegerät mit der Möglichkeit der Beatmung
  • professionelles Narkose-Monitoring
  • hausinternes Labor
  • Stoßwellentherapie
  • Lasertherapie
  • Reithalle, Longierhalle, Trabstrecke
  • mehr als 20 Boxen für stationäre Unterbringung
  • Isolationsboxen


Kleintiere

  • zwei Behandlungsräume
  • Kleintier-OP
  • Zahnbehandlungseinheit
  • stationäre digitale Röntgenanlage
  • stationäres Ultraschallsystem
  • Videoendoskopie
  • hausinternes Labor
  • stationäre Unterbringungsmöglichkeiten
Aktuelles
„Änderung der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) – neue Regelung beim Einsatz von „Reserveantibiotika“ bei Tieren

Vor dem Hintergrund, dass die Probleme mit Keimen zunehmen, die Resistenzen gegenüber verschiedenen Antibiotika aufweisen, hat die Bundesregierung eine Neuregelung bezüglich bestimmter Wirkstoffe getroffen, um dazu beizutragen, dass auch in Zukunft wichtige Antibiotika beim Menschen wirksam bleiben.

Diese Regelung betrifft Rinder, Schweine, Pferde, Hunde und Katzen, die nicht herrenlose Streuner sind. Kleinnager (Kaninchen, Meerschweinchen etc.) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Nach der klinischen Untersuchung entscheidet der Tierarzt, welches Antibiotikum er ggf. einsetzen wird. Handelt es sich dabei um ein „Reserveantibiotikum“, muss eine Probe entnommen und im Labor untersucht werden (Antibiogramm), um zu überprüfen, ob der Einsatz eines solchen Antibiotikums wirklich notwendig ist oder ob ein Wirkstoff aus einer anderen Klasse auch wirksam wäre.

Es handelt sich dabei um Fluochinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation.

Beispiele hierfür sind:
Baytril, Convenia, Aurizon, Powerflox, Lanflox, Marbox, Cevaxel, Curacef, Cobactan

Weitere Informationen

 

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